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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Teilrecht (an einer Aktie)

Entfällt bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf einen Anteil am bisherigen Grundkapital der AG nur ein Teil einer neuen Aktie, sind die entstandenen Teilrechte, die meist auf einem dafür bestimmten Gewinnanteilsschein ausgegeben werden, getrennt handelbar. Somit können die Inhaber der Teilrechte diese veräußern. Nicht ausgenutzte Teilrechte werden regelmäßig der Hausbank zum Ausgleich übertragen.



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