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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Grundkapital der AG

Die AG hat ein in Aktien aufgeteiltes Grundkapital bzw. Gezeichnetes Kapital (Nenn-, Nominalkapital). Dessen Mindestnennbetrag beträgt 50.000 Euro und ist in der Praxis meist wesentlich höher. Ein Aktionär ist an der AG im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zum Grundkapital der AG beteiligt. Die Verpflichtung der Aktionäre zur Leistung der Einlagen wird durch den Nennbetrag oder den höheren Ausgabebetrag der Aktien begrenzt. Das Grundkapital ist eine rechnerische Größe und in der Bilanz der Betrag für den gesamten Nennwert oder - bei nennwertlosen Aktien - den statutarischen Wert aller ausstehenden Aktien. In der Bilanz werden an erster Stelle ausgewiesen auf der Passivseite das Grundkapital und auf der Aktivseite ausstehende Einlagen auf das Grundkapital (davon eingefordert). In Bankbilanzen steht das Grundkapital nach den Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert auszuweisen. Bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.



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