Palliativversorgung
In der Gesundheitswirtschaft:
palliative careDie Weltgesundheitsorganisation definiert Palliativmedizin sinngemäß als Behandlung von Patienten, die auf kurative Behandlung nicht mehr ansprechen, an einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur eine begrenzte Lebenserwartung haben. Die Palliativmedizin will Schmerzen und andere Krankheitsbeschwerden lindern. Psychologische, soziale und spirituelle Probleme besitzen höchste Priorität. Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit steht im Mittelpunkt, sondern die Lebensqualität des Patienten. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz führte zum 1. April 2007 einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung ein. Nicht heilbare Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung und einem besonders aufwändigen Versorgungsbedarf haben Anspruch auf eine Versorgung in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung. Außerdem haben Krankenkassen die Möglichkeit, entsprechende Leistungen für Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen vertraglich vorzusehen.
Die Palliativversorgung ist primär medizinisch ausgerichtet und umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen. Nicht erfasst werden z.B. Sterbebegleitung und Begleitung der Angehörigen. Diese Leistungen werden ergänzend von ambulanten Hospizdiensten erbracht. Ambulante Palliativversorgung wird vom Krankenhaus- oder Vertragsarzt verordnet und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Bis zum 30. September 2007 regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien den Inhalt und Umfang der Palliativversorgung. Bis dahin stehen Palliativpatienten auch bei besonderem Versorgungsbedarf die Leistungen der ärztlichen Versorgung, die Pflegedienste sowie die Begleitung durch ambulante Hospizarbeit zur Verfügung.
§ 37 b SGB V
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|