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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der Gesundheitswirtschaft: competition in the Statutory Health InsuranceMit der GKV-Gesundheitsreform 2000, dem GKV-Modernisierungsgesetz, dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz und zuletzt mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist der Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich intensiviert worden. Zielsetzung dabei ist, Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung zu verbessern. Hierfür haben die Patienten mehr Wahlfreiheiten, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Vertrags(zahn)ärzte und Krankenhäuser erheblich mehr Spielräume bei der Versorgungsgestaltung erhalten. Wesentliche Neuerungen durch das GKV-WSG:Versicherte müssen durch die Krankenkassen Wahltarife angeboten bekommen. Dies umfasst auch spezielle Tarife bei Nutzung von Angeboten besonderer Versorgungsformen oder bei besonderer ambulanter Versorgung.Die Krankenkassen können spezielle Hausarzttarife und über Selektivverträge Angebote der besonderen ambulanten Versorgung anbieten.Kostenerstattung zu wählen wird für die Versicherten einfacher.Versicherte können sich künftig ihre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen selber auswählen.Für die Krankenkassen sind die Vertragsfreiheiten durch das Recht zu Selektivverträgen deutlich ausgeweitet.Die Integrierte Versorgung (IV) wird weiter ausgebaut, um die verschiedenen Leistungsbereiche zu verzahnen und Schnittstellenprobleme zu minimieren. So wird die Pflege in die IV einbezogen.Krankenhäuser erhalten über ein Zulassungsverfahren die Möglichkeit, hoch spezialisierte Leistungen, die Behandlung seltener Erkrankungen und von Krankheiten mit besonderen Krankheitsverläufen, ambulant zu erbringen.Der Wettbewerb unter den Krankenkassen wird durch das neue Finanzierungssystem mit einheitlichem Beitragssatz, einem zentralen Gesundheitsfonds und evtl. Zusatzbeitrag intensiviert. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich soll dabei ab 2009 für annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.Der Wettbewerb unter den Leistungserbringern ist bereits mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verstärkt worden. Neue Möglichkeiten der Berufsausübungsgemeinschaft, Teilzulassung und mit dem GKV-WSG verbesserte Bedingungen, medizinische Versorgungszentren zu bilden, haben die Flexibilisierung stark erhöht.



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