Kostenerstattung
In der Gesundheitswirtschaft:
Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) bezahlen in Anspruch genommene medizinische Leistungen selbst, diese werden dann gegen Vorlage der Rechnung von der Versicherung ganz oder teilweise erstattet. Dieses System nennt sich Kostenerstattungsprinzip.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip gewährt, Versicherte haben aber seit Anfang 2004 die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen. Diese Wahl ist für ein Jahr bindend. Außerdem ist eine Beschränkung der Wahl auf den Bereich der ambulanten Behandlung möglich. Es werden allerdings nur Kosten bis zu einem Betrag erstattet, welcher der Krankenkasse bei Erbringung der entsprechenden Sachleistung entstanden wäre. Darüber hinaus wird ein Abschlag vorgenommen, der die beim Kostenerstattungsprinzip fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und zusätzlich entstehende Verwaltungsausgaben ausgleichen soll. Außerdem müssen vorgesehene Zuzahlungen abgezogen werden.
Dem Kostenerstattungsprinzip werden wegen der damit verbundenen Kenntnis beim Patienten über die durch seine Behandlung entstehenden Kosten ein höheres Kostenbewusstsein bei den Versicherten zugeschrieben.
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