Verwaltungsausgaben
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen insbesondere aus den Personal- und Werbungskosten der GKV-Kassen. Darüber hinaus werden auch weitere Ausgaben wie etwa die Sachkosten, die Kosten der Selbstverwaltung sowie der Schiedsämter und Schiedsverfahren zu den Verwaltungsausgaben gerechnet.
Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hat in das Sozialgesetzbuch V eine Deckelung der Ausgabenanstiege bei den Verwaltungskosten eingeführt, die zeitlich bis zum Jahr 2007 befristet ist. Danach dürfen die Verwaltungsausgaben der GKV-Kassen je Versicherten nicht stärker ansteigen als die Grundlohnsummen-Entwicklung.
Die Verwaltungsausgaben der GKV-Kassen betrugen im Jahr 2004 insgesamt 8,11 Milliarden Euro. Dies bedeutete 5,8 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben (siehe auch untenstehende Tabelle).
Tab.: Netto-Verwaltungskosten der GKV 1993 bis 2004
Netto-Verwaltungskosten
in Mrd. Euro
1993
5,68
1994
5,99
1995
6,14
1996
6,55
1997
6,45
1998
6,82
1999
7,17
2000
7,30
2001
7,64
2002
8,02
2003
8,21
2004
8,11
Anteil
in v. H.
5,8 %
Auch bei den Vertragsärzten und Vertragszahnärzten spricht man von Verwaltungskosten bzw. -ausgaben. Hierbei handelt es sich um die Verwaltungskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese Verwaltungskosten werden von den Pflichtmitgliedern der Vereinigungen über eine Umlage finanziert, die von den Honoraren einbehalten wird.
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