Wahlfreiheit
In der Gesundheitswirtschaft:
Begriff, der im Gesundheitswesen insbesondere Wahlmöglichkeiten von Versicherten und/oder Patienten meint. Wahlfreiheit der Versicherten kann sowohl die freie Wahl der Krankenversicherung als auch Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Versicherungspaketen oder eine Absicherungsvariante meinen, bei der jeder eine Grundabsicherung versichern muss, darüber hinaus aber nach eigenen Präferenzen zusätzliche Leistungen oder Leistungspakete in freier Wahl zusätzlich absichern kann.
Wahlfreiheit des Patienten dagegen meint die Möglichkeit der Auswahl zwischen unterschiedlichen Ärzten, Krankenhäusern oder auch weiteren Behandlungsangeboten.
Weder die Wahlfreiheit von Versicherten noch die von Patienten ist in gesundheitlichen Absicherungssystemen eine Selbstverständlichkeit. Vielmehr wurde in vielen Systemen die Wahlfreiheit von beiden Gruppen vielfach mit dem Hinweis auf größere Planungssicherheit eingeschränkt. Die Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Versicherungsangeboten ist auch heute noch in vielen Gesundheitssystemen überhaupt nicht gegeben oder stark eingeschränkt. So gibt es innerhalb Europas nur in Deutschland die Wahlmöglichkeit zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung – und auch dies erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe (Versicherungspflichtgrenze).
Auch die mittlerweile realisierte Wechselmöglichkeit zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wurde erst in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eingeführt.
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