GKV-Gesundheitsreform 2000
In der Gesundheitswirtschaft:
SHI-Health Care Reform 2000
Die Bundesregierung strebte nach dem Solidaritätsstärkungsgesetz mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 eine Strukturreform mit folgenden gesetzlichen Schwerpunkten an:die Sicherung der solidarischen Krankenversicherung mit einer qualitativ hochwertigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung;die Stärkung der Patientenrechte und ihrer Eigenkompetenz;die Stärkung der Gesundheitsförderung, Vorsorge und Rehabilitation;effizienter Finanzmitteleinsatz und dauerhaft stabile Beitragssätze;eine Positivliste für Arzneimittel;die Stärkung der hausärztlichen Versorgung und die Einführung Integrierter Versorgung.ein umfassendes System der Qualitätssicherung sowie Verfahren des Health Technology Assessments.Die Reform trat zum 1. Januar 2000 in Kraft. Sie konnte allerdings die Beitragssätze in der GKV nur kurzfristig konsolidieren, so dass bereits zum 1. Januar 2004 erneut eine Reform mit dem GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft trat.
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