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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Konsolidierung

1. allgemeinsprachlich die Bezeichnung für Maßnahmen, Probleme in Unternehmen zu beseitigen und den Geschäftsgang gegebenenfalls neu zu ordnen (Gesundschrumpfung, Sanierung). 2. im Rechnungswesen des Konzerns Bezeichnung für die Einbeziehung von Tochtergesellschaften oder Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen, in die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Muttergesellschaft. Siehe Konsolidierte Bilanz. 3. Im Finanzwesen die Umwandlung von kurzfristigen öffentlichen Schulden in langfristige öffentliche Schulden (hauptsächlich in Anleihen) oder das Zusammenziehen von mehreren älteren Anleihen zu einer neuen Anleihe. (lat.: Verfestigung) Das Wort Konsolidierung hat je nach Fachgebiet eine unterschiedliche Bedeutung. Im eigentlichen Sinne ist mit Konsolidierung die Umwandlung von kurzfristigen in langfristige Schulden (etwa durch Emission einer Anleihe zur Ablösung von Bankverbindlichkeiten) gemeint. Konsolidierung kann aber auch Bemühungen zur Sicherung der Staatsfinanzen mit dem Ziel der Schuldenminderung, die Zusammenführung bestimmter Positionen im Konzernabschluss, die Ablösung eines kurzfristigen Baukredits durch ein langfristiges Hypothekendarlehen, finanzpolitische Maßnahmen, die auf eine Änderung der Struktur der öffentlichen Ausgaben/Einnahmen gerichtet sind, die Zusammenfassung von Ladeeinheiten in der Logistik oder Prozesse der Kostensenkung durch Streichung unprofitabler Bereiche meinen. 1. funktionale oder sektorale Zusammen fassung von Strom- oder Bestandsrechnungen, wobei gleichartige - Stromoder Bestandsgrößen aufaddiert bzw. saldiert werden. Beispiele: Bei der Zusammenfassung der sektoralen Aktivitätskonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu gesamtwirtschaftlichen Aktivitätskonten entfallen durch Konsolidierung alle inter-sektoralen Vorgänge auf derselben Aktivitätsebene (z.B. Vorleistungsverflechtung, Einkommens- und Vermögensumverteilung). Bei der Zusammenfassung der sektoralen Vermögensrechnungen zu einer - Volksvermögensrechnung werden z.B. alle Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen den inländischen Wirtschaftseinheiten bestehen, gegeneinander aufgerechnet, so dass als Geldvermögen der Volkswirtschaft die Nettoauslands-position verbleibt. 2. Umwandlung      von kurzfristigen (schwebenden) privaten oder öffentlichen Schulden in langfristige (fundierte) Schulden, z.B. in Anleihen. 3. Zusammenfassung von mehreren, zu unterschiedlichen Konditionen emittierten Anleihen zu einer einheitlichen Anleihe (i.d.R. unter Änderung des Zinssatzes und der Laufzeit). Verbesserung der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen eines Unternehmens, z. B. durch Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten in langfristige Kredite, Reduzierung der Fremdfinanzierungsquote und Erhöhung des Eigenkapitals bzw. Einbringung eigenkapitalähnlicher Mittel. Unter Konsolidierung versteht man jedoch auch die Aufstellung einer konsolidierten Bilanz, in der die einzelnen Bilanzen der Gesellschaften und Konzernunternehmen zusammengefasst werden.



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