Konsolidierungsrichtlinie
Kurzbezeichnung für Richtlinie des Rates über die Beaufsichtigung der Kreditinstitute auf konsolidierter Basis. Soll durch Festlegung der Bankenbeaufsichtigung in der EU auf konsolidierter Basis Aufsichtsbehörden einer Mutterbank Möglichkeit zur fundierten Beurteilung der finanziellen Situation der Bank geben. Die Richtlinie betrifft den Fall, in dem eine Bank das Kapital einer anderen Bank oder eines Finanzinstituts ganz oder teilw. hält. Im Rahmen der 5. KWG- Novelle in deutsches Recht transformiert.
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