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Reichsversicherungsordnung
Was heute im Sozialgesetzbuch festgelegt ist, war früher die Reichsversicherungsordnung (RVO): das für Deutschland erste umfassende Gesetz über die staatliche Alters-, Kranken- und Unfallversicherung. Die RVO trat 1912 in Kraft und gilt in wenigen Teilen noch heute. Vorläufergesetze der RVO gehen auf Bismarck zurück. Die zunehmende Industrialisierung im Deutschen Reich des 19. Jahrhunderts machte einen Mangel immer offensichtlicher: die fehlende Absicherung der Industriearbeiter gegen Arbeitsunfälle, bei Krankheit und im Alter. Auf Kaiser Wilhelm I. und Reichskanzler Otto von Bismarck gehen die ersten Gesetze zurück, diesem Mangel abzuhelfen. Damit wollten beide auch verhindern, dass die Arbeiter der aufkommenden Sozialdemokratie zuliefen. 1883 kam das Krankenversicherungsgesetz, 1884 das Unfallversicherungsgesetz, 1889 das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz. Nach heutigen Maßstäben war die Absicherung der Höhe nach unzureichend, außerdem hatten nur wenige Anspruch auf Leistungen der Sozialgesetze. Das änderte sich mit der Reichsversicherungsordnung im Jahre 1912. Es war seinerzeit die erste umfassende Sozialversicherung der Welt und hatte auch für andere Länder Vorbildcharakter. Die RVO fasste die drei weiterentwickelten Einzelgesetze zusammen und enthielt insgesamt 1754 Paragraphen. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte kamen zahlreiche Ergänzungen und Veränderungen hinzu. Mit der Einführung der "Sozialgesetzbücher" verlor die Reichsversicherungsordnung in der Bundesrepublik Deutschland an Bedeutung. So wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz im Jahre 1988 der Bereich Krankenversicherung aus der RVO ausgegliedert und ist seitdem Bestandteil des "Sozialgesetzbuches V". Mit dem Rentenreformgesetz im Jahre 1992 wurde die Alterssicherung herausgenommen, die seitdem Bestandteil des "Sozialgesetzbuches VI" ist. 1997 schließlich wurde die RVO als Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung abgelöst, diese wurde nun Teil des "Sozialgesetzbuches VII". Heute haben nur noch rund 20 Paragraphen der RVO Gültigkeit, so zum Beispiel die Paragraphen 195 200b RVO, die Regelungen zum Mutterschutz betreffen. In der Gesundheitswirtschaft: Reich Insurance Code Die RVO war das erste einheitliche Gesetzeswerk zur Bismarckschen Sozialgesetzgebung. Sie umfasste das Arbeiterkrankenversicherungs- und das Unfallversicherungsgesetz sowie das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz. Die RVO wurde schrittweise in das Sozialgesetzbuch (SGB) überführt, die Leistungen der Krankenversicherung wurden mit dem Gesundheitsreform-Gesetz einer inhaltlichen Reform unterzogen und als SGB V mit Wirkung ab 1. Januar 1989 neu gefasst. Heute regelt die RVO im Wesentlichen noch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
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