Reichsversicherungsordnung (RVO)
In der Gesundheitswirtschaft:
Das erste einheitliche Gesetzeswerk zur Sozialgesetzgebung in Deutschland, am 19. Juli 1911 verabschiedet. Die Reichsversicherungsordnung (RVO) umfasste das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz sowie das Arbeiterkrankenversicherungs- und Unfallversicherungsgesetz. Die RVO wurde seit Ende 1975 schrittweise durch das Sozialgesetzbuch ersetzt.
Die Leistungen der Krankenversicherung wurden durch das Gesundheitsreformgesetz inhaltlich reformiert und als SGB V mit Wirkung ab 1.1.1989 ausgegliedert.
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