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Mutterschutz
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt genießen Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, besonderen rechtlichen Schutz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Frauen in dieser Zeit vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz, vor Kündigung und vor Einkommenseinbußen. Ansprüche aus dem Mutterschutzgesetz haben Schwangere und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, grundsätzlich auch für ein sozialversicherungsfreies Arbeitsverhältnis. Es gilt also für
Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere mit befristeten Arbeitsverträgen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Befristung. Auch Probearbeits- und Ausbildungsverhältnisse unterliegen dem Mutterschutzgesetz. Das Gesetz gilt nicht für
Für Beamtinnen gelten die speziellen Regelungen der Mutterschutzverordnung (MuSchV), die aber weitgehend identisch mit den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes sind. Was regelt das Mutterschutzgesetz?
Regelung der finanziellen Leistungen
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Weitere Begriffe : big man | Ratenkredit, organisierter | Modernisierung, ökologische | ||||||||||||||||||||||||||||
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