Aufhebung
In der Wirtschaftssoziologie:
wichtiger Begriff aus dialektischen Sozialphilosophien und -theorien. Aus widersprüchlichen Bestimmungen wird dabei zunächst bei G.W.F. Hegel zu „einfachen“ Bestimmungen fortgegangen, so dass jene in diesen „aufgehoben“ sind; d.h. vor allem dreierlei: a) auf eine höhere Stufe der Entwicklung gehoben worden sind, b) in ihrer Widersprüchlichkeit vernichtet sind, c) in ihren wesentlichen Gehalten erhalten. Wird bei Hegel vom Begriff der Aufhebung im Zusammenhang der Entwicklung des Gedankens Gebrauch gemacht, so ist im dialektischen Materialismus seit K. Marx eine Ausweitung des Begriffs und Anwendung auf reale Prozesse zu verzeichnen. Die Widersprüche der gesellschaftlichen Entwicklungen werden beseitigt, die wesentlichen Bestimmungen jeder Seite des Widerspuchs werden dabei bewahrt, und insgesamt wird auf diese Weise eine höhere Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung erreicht.
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