aufgenommene Gelder
Form der Nostroverpflichtun-gen. Gelder, die eine Bank für ihre eigene Refinanzierung am Geldmarkt aufnimmt und die vereinbarte Laufzeiten oder Kündigungsfristen von unter 4 Jahren haben (ansonsten: aufgenommene langfristige Darlehen). Die Gelder werden gegeben von anderen Banken, Kapitalsammelstellen, Versicherungen usw. mit zeitweiligem Mittelüber-schuss. Aufgenommene Gelder sind auch zweckgebunden hereingenommene, weiterzuleitende Gelder, falls nicht durchlaufende Kredite (Treuhandgelder), Habensalden auf Nostrokonten, von der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite, Verbindlichkeiten aus Nostrowertpapier-geschäften, Verbindlichkeiten aus der Diskontierung von den Kreditnehmern nicht abgerechneten eigenen Ziehungen der Bank. Aufgenommene Gelder sind keine Einlagen; sie werden sowohl bankmässig als auch nach dem KWG unterschiedlich behandelt. Von den Einlagen unterscheiden sie sich vor allem dadurch, dass die Initiative zu ihrer Aufnahme von der aufnehmenden Bank, also dem Schuldner ausgeht, nicht wie bei den Einlagen - zumind. primär - vom Einleger als Gläubiger; weiter ist die Verzinsung i. d. R. höher als die für vergleichbare Einlagen; es kommt zu individuellen vertraglichen Absprachen zwischen den beteiligten Parteien; z. T werden von der Schuldnerbank Sicherheiten gestellt. In der Bankbilanz finden sich die aufgenommenen Gelder nicht als eigene Position unter den Passiva, sondern mit den Einlagen zusammengefasst unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. den Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern.
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