Nostrokonten
Bezeichnung für Konten eines Kreditinstituts, welches diese bei anderen Banken unterhält und die Nostroguthaben oder Nostroverbindlichkeiten ausweisen. Die anderen Banken führen diese Konten als Lorokonten, das heißt als Loroverbindlichkeiten bzw. Loroguthaben. Es handelt sich also um ein Kontokorrentkonto im Interbankenverkehr aus der Sicht der Bank, die Auszüge erhält. Zum Beispiel sind Girokonten, die die Sparkassen bei den Landesbanken unterhalten, aus Sicht der Sparkassen Nostrokonten. Nostro- und Lorokonten werden üblicherweise zur Abwicklung von Verrechnungsbuchungen im Zahlungsverkehr oder zur kurzfristigen Geldanlage verwendet.
Die von einer Bank bei anderen Banken unterhaltenen Konten.
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