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Konzession

(engl. concession, licence) Konzession bezeichnet das Recht, eine Sache für gesetzliche Zwecke zu nutzen, ein Recht auszuüben oder eine Vergünstigung (z. B. Steuervergünstigung) auszuschöpfen. Im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff verwendet für eine befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines «konzessionspflichtigen Gewerbes» (z. B. Transportgewerbe), die Verleihung eines Rechts zur Nutzung z. B. einer Straße als Verkehrsweg für Buslinien oder eines Wasserlaufs für einen Fährbetrieb. ( lateinisch: zugestehen, erlauben) Eine Konzession ist die befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder eines besonderen Rechts an einer öffentlichen Sache. Konzessionen sind Vorgänge des Verwaltungsrechts. Konzessionspflichtige Gewerbe sind beispielsweise das Taxigewerbe, das Gastgewerbe oder Gewerbe im Entsorgungsbereich. Besondere Rechte in diesem Sinne sind die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts (z. B. Dienstleistungskonzession) oder die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung).



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