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ApothekenwesenIn der Gesundheitswirtschaft: Das Gesetz über das Apothekenwesen regelt die Voraussetzungen für die Errichtung und die Führung von Apotheken einschließlich des Arzneimittel-Versandhandels sowie ergänzend den Rechtsrahmen u.a. für Bundeswehr- und Krankenhausapotheken. Es weist den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung zu und knüpft den Betrieb einer Apotheke an eine Erlaubnis (Konzession).
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Weitere Begriffe : Entscheidungsvariable | Receiveroption | Opportunitätskostenrisiko-Ansatz | ||||||||||||||||||||||||||||
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