Weiterbildungsordnung
In der Gesundheitswirtschaft:
Aufgrund landesrechtlicher Regelungen von den Ärztekammern erlassene und vom zuständigen Aufsichtsministerium zu genehmigende rechtsverbindliche Ordnung für die Absolvierung einer Weiterbildung. Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen medizinischer Kenntnisse, ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Berufserlaubnis. Die Weiterbildungsordnung definiert die einzelnen Gebiete und regelt die Weiterbildungszeiten und -inhalte, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt und darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|