Umzugskosten
Umzugskosten werden nur dann steuerlich anerkannt, wenn der
Umzug beruflich bedingt war. Das kann sowohl der Fall sein, wenn ein
Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechselt oder erstmalig eine Stelle antritt,
der Betrieb verlegt wird oder der Arbeitgeber eine Dienstwohnung verlangt.
Die Kosten werden aber auch dann anerkannt, wenn sich der Weg zur Arbeit
durch einen Umzug im gleichen Ort stark verkürzt. Wenn es sich um einen beruflich bedingten Umzug handelt, kann der
Arbeitgeber eine ganze Menge absetzen:
- Kosten für die
Wohnungssuche: Fahrtkosten (pauschal oder tatsächlich),
Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Kosten für eine Anzeige
in der Zeitung.
- Kosten für eine
Zweitwohnung: Heimfahrtkosten, Mehraufwendungen für drei Monate für
Verpflegung und Unterkunft, Gebühren für Telefonate mit der Familie.
- Transportkosten:
Spedition und Trinkgeld für die Möbelpacker oder Gebühr für den gemieteten
Transporter und Handgeld für private Helfer.
- Maklerkosten
für die neue Wohnung,
- Ausgaben für
Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung,
- Kosten für
Fenstervorhänge,
- doppelte
Mietkosten, wenn sich die Laufzeit der Mietverträge überschneiden,
- Mietausfall für
ein Jahr, wenn der Arbeitnehmer vor dem Umzug in einem Eigenheim lebte.
- Nachhilfeunterricht
für die Kinder,
- Kosten für
Elektroherdgeschirr, falls der Arbeitnehmer bisher einen Gasherd nutzte,
- Kosten für
Abbau, Abnahme, Anschluss und Anbringung von Herden, Öfen, Heizgeräten und
Lampen,
- Kosten für die
Erweiterung oder Änderung von Elektro-, Gas- und Wasserleitungen,
- Telefonanschlussgebühren,
- Kosten für den
Einbau eines Wasserenthärters in die Spülmaschine,
- Gebühren für
das Umschreiben des Personalausweises und des Autos, sowie für das neue
KfZ-Zeichen und seine Anbringung,
- Kosten für den
Ersatz oder die Änderung von Rundfunk- und Fernsehantennen, ebenso für
deren Abbau und das Anbringen,
- Auslagen für
Schulbücher und Umschulungsgebühren, die durch den Schulwechsel der Kinder
verursacht werden,
- Kosten für die
Anschaffung von Mülltonnen in der am neuen Wohnort vorgeschriebenen Form.
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