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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld wird von den Arbeitsämtern ausgezahlt und ist eine der Ersatzleistungen für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitsförderungsrecht (Sozialgesetzbuch III). Arbeitslosengeld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat,

  • wer arbeitslos ist,
  • sich persönlich beim Arbeitsamt gemeldet und
  • die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das heißt, in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit muss mindestens zwölf Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden haben.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen (pauschalierten) Netto-Arbeitsentgelt der letzten 52 Wochen vor Eintreten der Arbeitslosigkeit. Das heißt, der Bruttoverdienst wird um die Steuern und Sozialabgaben vermindert, die Arbeitnehmer in der Regel zahlen. Arbeitslose mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind erhalten 67 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts, Arbeitslose ohne Kinder bekommen nur 60 Prozent. Der Betrag wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

Wer direkt nach der bestandenen betrieblichen Berufsausbildung arbeitslos wird, bekommt Arbeitslosengeld auf der Basis von mindestens 50 Prozent des Arbeitslohnes, den er als Facharbeiter erhalten würde. Empfänger von Arbeitslosengeld sind sozialversichert. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt das Arbeitsamt.

Vorsicht, Sperre!

Wer vom Arbeitsamt gesperrt wird, bekommt für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld. Das ist in der Regel der Fall, wenn ein Arbeitnehmer

  • selbst gekündigt hat,
  • eine Arbeit ablehnt oder
  • eine Maßnahme zur Verbesserung seiner Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz ablehnt.

Auch wer einen Auflösungsvertrag unterschreibt oder bei der Abwicklungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber kooperiert hat, kann gesperrt werden.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld liegt zwischen sechs und 32 Monaten, abhängig vom Alter und den Arbeitsjahren. Bekommt der Arbeitslose kein Arbeitslosengeld mehr, zahlt die Arbeitsagentur möglicherweise Arbeitslosengeld II. Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II hat, kann Sozialhilfe beantragen.

Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitslosengeld gibt es auf der Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit. www.arbeitsagentur.de



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