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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur oder Agentur für Arbeit ist ein öffentliches Dienstleistungszentrum. Sie kann unentgeltlich von jedem Bürger in Anspruch genommen werden. In zahlreichen Haupt- und Nebenstellen bietet sie im gesamten Bundesgebiet neben einer Vielzahl von Geld- und Dienstleistungen für versicherte Arbeitslose auch jedem anderen Ratsuchenden Hilfe. Für die Dienstleistungsangebote der Arbeitsagenturen gilt das Prinzip der Unentgeltlichkeit.

In den insgesamt zehn Regionaldirektionen gibt es in allen größeren deutschen Städten insgesamt 178 Agenturen für Arbeit zuzüglich 660 Nebenstellen. Die Agenturen für Arbeit (Geschichte) sind als untergeordnete Behörde der Bundesagentur für Arbeit Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden vor allem auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch III tätig, das die Arbeitsförderung regelt. Sie sind nicht nur Dienstleistungszentren, sondern zugleich auch Behörden mit hoheitlichen Aufgaben: Versicherte Arbeitnehmer können bei den Arbeitsagenturen die ihnen gesetzlich zustehenden Geldleistungen beantragen. Zur beruflichen Beratung und Arbeitsvermittlung stehen sie jedem Bürger zur Verfügung.

Die Berufsberatung betreut neben Berufsanfängern und Arbeitslosen auch Beschäftigte, die sich beruflich neu orientieren wollen. Die Berufsberatung in der Arbeitsagentur umfasst zwei Bereiche:

Neben den Angeboten für Schulabgänger kann jeder Interessierte einen Termin mit einem Berufsberater der Arbeitsagentur vereinbaren. Berufskundliche Auskünfte können auch im Berufsinformationszentrum (BIZ) eingeholt werden. Dort sind Materialien zu vielen Berufen sowie Ausbildungs- und Studiengängen einzusehen. Qualifizierte Berater stehen Behinderten und Menschen, die ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation zur Verfügung.

Auch Arbeitgeber können sich in der Arbeitsagentur beraten lassen. Dies gilt insbesondere für alle Fragen zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Sie können der Agentur freie Stellen melden und um Vermittlung geeigneter Bewerber bitten. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.

Die Unternehmen können auch selbst nach geeigneten Bewerbern suchen (über Stellenanzeigen, private Vermittler). Arbeitsvermittler gehen in Betriebe, um für die Einstellung Arbeitsloser und die Meldung offener Stellen zu werben und Anreize für Unternehmen anzubieten, die bereit sind, Angehörige so genannter Problemgruppen zu beschäftigen. Dazu gehören Lohnkostenzuschüsse bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder Einarbeitungszuschüsse. Seit 2003 wurden so genannte Personal-Service-Agenturen (PSA) gegründet, die Arbeitslose an Drittfirmen verleihen und hoffen, dass aus diesem Kontakt langfristig vielleicht ein neues Beschäftigungsverhältnis entsteht.

Neben der Stellenvermittlung ist die Auszahlung von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld oder Konkursausfallgeld) an Versicherte ohne Beschäftigung die wichtigste Aufgabe der Arbeitsagenturen. Alle Geldleistungen, die das Sozialgesetz III vorsieht, müssen bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Wenn die gesetzlich geforderten Voraussetzungen vorliegen, muss die Agentur dem Antrag auf Lohnersatzleistungen entsprechen. Bei allen Maßnahmen zur beruflichen Bildung, Weiterbildung und Umschulung oder bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) erfolgt die Bewilligung von Mitteln im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Durch das 2002 in Kraft getretene Job-AQTIV-Gesetz haben Arbeitslose Anspruch auf die Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers. Wer innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt wurde hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die ebenfalls 2002 eingesetzte Hartz-Kommission brachte durch ihre Vorschläge vier Gesetze für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt auf den Weg (Hartz I-IV), die auch verabschiedet wurden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vorschläge der Hartz-Kommission ist die flächendeckende Einrichtung von Job Centern. Kommunen und Arbeitsagenturen schließen sich zu Arbeitsgemeinschaften (Agre) zusammen und richten Job-Center ein, die Arbeitslosengeld II-Empfänger bei der Arbeitsuche betreuen und beraten.



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