Berufsordnung, ärztliche
In der Gesundheitswirtschaft:
medical professional code
Alle (zahn)ärztlichen Berufspflichten werden in der Berufsordnung durch die Ärzte- und Zahnärztekammern auf Landesebene verbindlich geregelt. Sie orientieren sich an der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten Muster-Berufsordnung. Diese hat die Funktion, durch Empfehlungen an die Ärztekammern als Normgeber der Berufsordnungen bundesweit einheitliche Regelungen auf dem Gebiet des allgemeinen Berufsrechts zu gewährleisten. Neben der Festlegung von Berufspflichten dient die Berufsordnung auch dem Ziel, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern, die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren sowie berufswürdiges Verhalten zu fördern. Die Berufsordnungen regeln u.a.: die Teilnahme am Notfalldienst,die Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht,die zulässigen Formen der Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Heilberufen, wie in örtlichen Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften; darüber hinaus sieht das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz seit 1. Januar 2007 auch überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern vor - auch über den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung hinaus,die zulässigen Formen der Werbung,die Pflichten gegenüber dem Patienten.Berufsordnung auf der Website der Bundesärztekammer
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|