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Deutscher Beamtenbund (DBB)
Als Dachverband vereinigt der Deutsche Beamtenbund (DBB) die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie der privaten Dienstleistungen. Der DBB verfügt somit nicht über direkte Mitglieder, sondern bündelt die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen der in den Mitgliedsgewerkschaften organisierten Arbeitnehmer.
AufgabenDie Hauptaufgabe des DBB besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungsbereich gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit zu vertreten. Vorrangiges Ziel dabei ist, die oft unterschiedlichen Interessen in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern des öffentlichen Dienstes zu bündeln. Als gewerkschaftliche Vertretung der Beamten hat der DBB ein gesetzlich verankertes Beteiligungsrecht bei der Vorbereitung von beamtenrechtlichen Gesetzen und Verordnungen. Die Ausgestaltung dieses Mitspracherechts gehört ebenso zu den Aufgaben des DBB. Die Interessen der Mitglieder werden insgesamt durch den DBB und für die speziellen Aufgabenbereiche durch die 39 Mitgliedsgewerkschaften des DBB wahrgenommen. Insgesamt sind in den Mitgliedsgewerkschaften des DBB mehr als 1,2 Millionen Mitglieder organisiert. OrganisationUnter dem Dach des DBB haben sich zusammengeschlossen:
Besondere Aufgaben erfüllen folgende DBB-Einrichtungen:
GremienGewerkschaftstag:Höchstes Gremium ist der Gewerkschaftstag. Er tritt alle vier Jahre zusammen und legt vor allem die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest. Zudem stellt er Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Beiträge. Der Gewerkschaftstag entscheidet über Satzungsänderungen und wählt in geheimer Wahl die Bundesleitung auf die Dauer von vier Jahren. Bundeshauptvorstand:Der Bundeshauptvorstand tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen und befasst sich mit den Belangen der Organisation, der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen. Bundesvorstand:Der Bundesvorstand hat über allgemeine berufspolitische Angelegenheiten zu bestimmen (soweit diese nicht vom Bundeshauptvorstand behandelt werden). Er verwaltet das Bundesvermögen und setzt zu Sachfragen Expertenkommissionen und Beiräte ein. Er tagt mindestens drei Mal pro Jahr. Bundesleitung:Die Bundesleitung besteht aus dem Bundesvorsitzenden und fünf gleichberechtigten Stellvertretern. Der erste Vorsitzende der DBB-Tarifunion ist einer der fünf stellvertretenden Bundesvorsitzenden, der zweite Vorsitzende der DBB-Tarifunion nimmt als "kooptiertes Mitglied" an den Beratungen der Bundesleitung teil. Die Bundesleitung führt die von den anderen Organen gefassten Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. In ihrer Arbeit wird sie von der Bundesgeschäftsstelle unterstützt. Die Anschrift der DBB-Bundesgeschäftsstelle:Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Tel.: 030/4081-40 Fax 030/4081-4999 Internet: www.dbb.de Die 39 Einzelgewerkschaften des DBB sind:
Die DBB-TarifunionEine besondere Aufgabe kommt der DBB-Tarifunion zu, denn sie ist anerkannter Tarifpartner von Bund, Ländern und Gemeinden. In dieser Funktion vertritt sie die Interessen von etwa 360.000 Mitgliedern, die sich in 44 Fachgewerkschaften organisieren. Diese 360.000 Mitglieder arbeiten im öffentlichen Dienst oder seinen privatisierten Bereichen. Als "Tarifarm" des DBB hat die DBB-Tarifunion einen kräftigen Rückhalt bei der gewerkschaftspolitischen Arbeit. Die enge Verbindung zum DBB soll sicherstellen, dass die im öffentlichen Dienst tätigen Menschen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sich selbst bezeichnet die DBB-Tarifunion als parteipolitisch neutral und unabhängig. Unter dem Dach der DBB-Tarifunion haben sich 44 Fachgewerkschaften zusammengefunden. In dieser Vielzahl spiegelt sich die Vielzahl der Tätigkeitsfelder im öffentlichen Dienst wieder. Bei der DBB-Tarifunion wird die Auffassung vertreten, dass berufsspezifische Fragestellungen und Probleme den Spezialisten der Fachgewerkschaft fordern, während übergreifende Fragestellungen wie Altersteilzeit, Eingruppierungen, Überstundenregelungen oder Personalüberleitungen bei Privatisierungen von der DBB-Tarifunion bearbeitet werden. Die 44 Fachgewerkschaften sind:
plus die Kooperationspartner
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