Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Deutscher Beamtenbund (DBB)

Als Dachverband vereinigt der Deutsche Beamtenbund (DBB) die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie der privaten Dienstleistungen. Der DBB verfügt somit nicht über direkte Mitglieder, sondern bündelt die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen der in den Mitgliedsgewerkschaften organisierten Arbeitnehmer.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe des DBB besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungsbereich gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit zu vertreten. Vorrangiges Ziel dabei ist, die oft unterschiedlichen Interessen in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern des öffentlichen Dienstes zu bündeln. Als gewerkschaftliche Vertretung der Beamten hat der DBB ein gesetzlich verankertes Beteiligungsrecht bei der Vorbereitung von beamtenrechtlichen Gesetzen und Verordnungen. Die Ausgestaltung dieses Mitspracherechts gehört ebenso zu den Aufgaben des DBB. Die Interessen der Mitglieder werden insgesamt durch den DBB und für die speziellen Aufgabenbereiche durch die 39 Mitgliedsgewerkschaften des DBB wahrgenommen. Insgesamt sind in den Mitgliedsgewerkschaften des DBB mehr als 1,2 Millionen Mitglieder organisiert.

Organisation

Unter dem Dach des DBB haben sich zusammengeschlossen:

  • 16 Landesbünde aus allen Bundesländern,
  • Gewerkschaften der im Bundesdienst oder im privaten Dienstleistungssektor Beschäftigten sowie
  • Bundesfachgewerkschaften, in denen Beamte, Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst und auf kommunaler und Länderebene in Bundesorganisationen organisiert sind.

Besondere Aufgaben erfüllen folgende DBB-Einrichtungen:

  • die DBB-Tarifunion, die für die Angestellten und Arbeiter insbesondere die tarifpolitischen Interessen vertritt,
  • die Bundesfrauenvereinigung, die die Interessen von mehr als 320.000 weiblichen DBB-Mitgliedern repräsentiert sowie
  • die DBB-Jugend als Nachwuchsorganisation.

Gremien

Gewerkschaftstag:Höchstes Gremium ist der Gewerkschaftstag. Er tritt alle vier Jahre zusammen und legt vor allem die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest. Zudem stellt er Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Beiträge. Der Gewerkschaftstag entscheidet über Satzungsänderungen und wählt in geheimer Wahl die Bundesleitung auf die Dauer von vier Jahren.

Bundeshauptvorstand:Der Bundeshauptvorstand tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen und befasst sich mit den Belangen der Organisation, der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen.

Bundesvorstand:Der Bundesvorstand hat über allgemeine berufspolitische Angelegenheiten zu bestimmen (soweit diese nicht vom Bundeshauptvorstand behandelt werden). Er verwaltet das Bundesvermögen und setzt zu Sachfragen Expertenkommissionen und Beiräte ein. Er tagt mindestens drei Mal pro Jahr.

Bundesleitung:Die Bundesleitung besteht aus dem Bundesvorsitzenden und fünf gleichberechtigten Stellvertretern. Der erste Vorsitzende der DBB-Tarifunion ist einer der fünf stellvertretenden Bundesvorsitzenden, der zweite Vorsitzende der DBB-Tarifunion nimmt als "kooptiertes Mitglied" an den Beratungen der Bundesleitung teil.

Die Bundesleitung führt die von den anderen Organen gefassten Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. In ihrer Arbeit wird sie von der Bundesgeschäftsstelle unterstützt.

Die Anschrift der DBB-Bundesgeschäftsstelle:Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Tel.: 030/4081-40 Fax 030/4081-4999 Internet: www.dbb.de

Die 39 Einzelgewerkschaften des DBB sind:

  • BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
  • Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL)
  • Bund Deutscher Forstleute (BDF)
  • Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (BRH)
  • Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD)
  • Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR)
  • Bundesgrenzschutzverband (BGV)
  • Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS)
  • Bundesverband der Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW)
  • Deutscher Amtsanwaltsverein (DAAV)
  • Deutsche Justiz-Gewerkschaft
  • Deutscher Gerichtsvollzieherbund (DGVB)
  • Deutscher Philologenverband (DPhV)
  • Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
  • Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG)
  • Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH)
  • Fachverband Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (FWSV)
  • Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV)
  • Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)
  • Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
  • Gewerkschaft Mess- und Eichwesen (BTE)
  • Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft (BTB)
  • KOMBA Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst
  • Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
  • VdB Bundesbankgewerkschaft
  • Verband Bildung und Erziehung (VBE)
  • Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB)
  • Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB)
  • Verband der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (VBBA)
  • Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB)
  • Verband der Beschäftigten des gewerblichen Rechtsschutzes (VBGR)
  • Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB)
  • Verband Deutscher Realschullehrer (VDR)
  • Verband Deutscher Straßenwärter
  • Verband Hochschule und Wissenschaft (VHW)
  • Verkehrsgewerkschaft GDBA
  • Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden (VRFF)

Die DBB-Tarifunion

Eine besondere Aufgabe kommt der DBB-Tarifunion zu, denn sie ist anerkannter Tarifpartner von Bund, Ländern und Gemeinden. In dieser Funktion vertritt sie die Interessen von etwa 360.000 Mitgliedern, die sich in 44 Fachgewerkschaften organisieren. Diese 360.000 Mitglieder arbeiten im öffentlichen Dienst oder seinen privatisierten Bereichen. Als "Tarifarm" des DBB hat die DBB-Tarifunion einen kräftigen Rückhalt bei der gewerkschaftspolitischen Arbeit. Die enge Verbindung zum DBB soll sicherstellen, dass die im öffentlichen Dienst tätigen Menschen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sich selbst bezeichnet die DBB-Tarifunion als parteipolitisch neutral und unabhängig. Unter dem Dach der DBB-Tarifunion haben sich 44 Fachgewerkschaften zusammengefunden. In dieser Vielzahl spiegelt sich die Vielzahl der Tätigkeitsfelder im öffentlichen Dienst wieder. Bei der DBB-Tarifunion wird die Auffassung vertreten, dass berufsspezifische Fragestellungen und Probleme den Spezialisten der Fachgewerkschaft fordern, während übergreifende Fragestellungen wie Altersteilzeit, Eingruppierungen, Überstundenregelungen oder Personalüberleitungen bei Privatisierungen von der DBB-Tarifunion bearbeitet werden.

Die 44 Fachgewerkschaften sind:

  • Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt (VDL)
  • Berufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren (BBH)
  • BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
  • Bund Deutscher Forstleute (BDF)
  • Bundesgrenzschutz-Verband (bgv) Gewerkschaft der Polizei des Bundes
  • Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS)
  • Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW)
  • Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) Gewerkschaft Strafvollzug
  • Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit DBSH)
  • Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG)
  • Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
  • Deutscher Philologenverband (DPhV)
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
  • Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG)
  • DPVKOM Die Kommunikationsgewerkschaft
  • Fachverband der angestellten und beamteten Deutschen Krankenhausapotheker NW
  • Fachverband der Bediensteten der Landwirtschaftskammern
  • Fachverband Gesundheitswesen Baden-Württemberg (FVG)
  • Fachgewerkschaft für Mitarbeiter der Nds. Landeskrankenhäuser (FNL)
  • Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
  • Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)
  • Gewerkschaft Mess- und Eichwesen Bund der Technischen Eichbeamten, Angestellten und Arbeiter (BTE)
  • Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst Bund der technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter (BTB)
  • Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV)
  • Katholische Erziehergemeinschaft Bayern (KEG)
  • komba - Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst (KOMBA)
  • Landesverband der Bayerischen Bezirksbeschäftigten (LBB)
  • Sächsischer Lehrerverband (SLV)
  • VdB Bundesbankgewerkschaft
  • Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB)
  • Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB)
  • Verband Bildung und Erziehung (VBE)
  • Verband der Beschäftigten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VBGR)
  • Verband Deutscher Realschullehrer (VDR)
  • Verband Deutscher Straßenwärter (VDStra)
  • Verband Hochschule und Wissenschaft (vhw)
  • Verband der Landes-Beamten, -Angestellten und Arbeiter Nordrhein-Westfalen (VdLA NW)
  • Verband der Angestellten im Schuldienst (VAS)
  • Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden (VRFF)
  • Verkehrsgewerkschaft GDBA

plus die Kooperationspartner

  • Bund Deutscher Kriminalbeamter (bdk)
  • Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV)
  • Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleitungen (GÖD)



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Deutscher Ärztetag
 
Deutscher Generikaverband e.V.
 
Weitere Begriffe : Duesenberry-Effekt | Finanzplanung | Umweltkrankheiten
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.