Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

enge Verbindung

Nach KWG: wenn ein Institut und eine andere natürliche Person o. a. Unternehmen verbunden sind 1. durch unmittelbares oder mittelbares Halten durch ein oder mehrere Tochterunternehmen oder Treuhänder von mind. 20% des Kapitals oder der Stimmrechte oder 2. als Mutter- und Tochterunternehmen, mittels eines gleichartigen Verhältnisses oder als Schwesterunternehmen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Engagementbogen, -liste
 
Engelsches
 
Weitere Begriffe : Lernen durch Beobachtung | Umweghandlung | Wirtschaftssektoren - (Wirtschaftszweige)
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.