Patientenquittung
In der Gesundheitswirtschaft:
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) eingeführte Informationsmöglichkeit für in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte. Ärzte wie auch Krankenhäuser müssen ihren Patienten auf Verlangen eine Patientenquittung ausstellen, aus der die vorläufigen Kosten der zu Lasten der GKV erbrachten Leistungen hervorgehen. Die Aufstellung muss in verständlicher Form erfolgen und hat den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als Grundlage.
Ziel der Patientenquittung ist die Erhöhung der Transparenz im Gesundheitswesen, Patienten sollen die Möglichkeit haben, die Kosten der erhaltenen Sachleistung zu erfahren. So soll auch die Selbstverantwortung der Versicherten gesteigert werden.
In der Gesundheitswirtschaft: Um die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen, hat das GKV-Modernisierungsgesetz die bisherigen Informationsrechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern erweitert. So müssen insbesondere Ärzte ihre Patienten auf deren Wunsch in einer Patientenquittung über alle zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten unterrichten.
Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlage des jeweils geltenden Einheitlichen Bewertungsmaßstabes. Auch Krankenhäuser werden zur Information verpflichtet. Einzelheiten über die Unterrichtung der Patienten werden durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bzw. vertraglich durch die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft geregelt. Es besteht die Möglichkeit, nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die elektronische Verwaltung von Patientenquittungen über diese Karte abzuwickeln.
§ 305 SGB V
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