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Deutsche KrankenhausgesellschaftIn der Gesundheitswirtschaft: Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland mit Sitz in Berlin. Gegründet 1949. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ein eingetragener Verein und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dennoch nimmt sie ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr und ist Teil der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. So entsendet sie zum Beispiel Vertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss und ist gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems zuständig. Mitglieder der DKG sind zum einen die 16 Landeskrankenhausgesellschaften, zusätzlich zwölf gruppenspezifische Spitzenorganisationen der Krankenhausträger.
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Weitere Begriffe : Bürgschaftsprüfung | adaptation-level theory | Sozialgeheimnis | ||||||||||||||||||||||||||||
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