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Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)In der Gesundheitswirtschaft: (German Hospital Federation) Privatrechtlicher und freiwilliger Zusammenschluss aller 16 Landeskrankenhausgesellschaften und 12 Trägerverbände zur Interessenvertretung der Krankenhäuser auf Bundesebene. Die DKG ist auf Bundesebene Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss und Vertragspartner der Spitzenverbände der Krankenkassen. Sie gestaltet auch Vergütungssystem im Krankenhaus, zum Beispiel bei der Umsetzung des Fallpauschalengesetzes und die Sicherung der Qualität im stationären Bereich mit. Bei ihren Aufgaben wird die DKG vom Deutschen Krankenhausinstitut unterstützt. § 108 a SGB V www.dkgev.de
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Weitere Begriffe : Stichproben, korrelierende | intrinsisch | Aktienbuch | ||||||||||||||||||||||||||||
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