Patientencharta
In der Gesundheitswirtschaft:
patients‘ charter of rights
Die Patientencharta schreibt die freie Arztwahl, ärztliche Informationspflichten, die Möglichkeit von Patientenverfügungen und das Recht auf Einsicht in Dokumentationen fest. Die Stärkung der Patientenrechte durch ihre Zusammenfassung in einer Patientencharta ist ein zentrales Anliegen der Weltgesundheitsorganisation. Auf der Europäischen Beratungstagung zum Thema Patientenrechte im Jahr 1994 wurden alle europäischen Länder aufgefordert, Patientengesetze oder Patientenchartas auf nationaler Ebene zu formulieren. In vielen europäischen Staaten bestehen solche Kodifizierungen bereits.
In Deutschland ist unter der Federführung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder der Entwurf einer Patientencharta unter Beteiligung von Krankenkassen, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Deutschen Pflegerates und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände verabschiedet worden. Sie führt die in verschiedenen deutschen Gesetzen verankerten Patientenrechte zusammen; der Versuch, eine weiterführende Patientencharta zu verabschieden, scheiterte allerdings bisher.
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