Patientenverfügung
In der Gesundheitswirtschaft:
patient’s disposal
Die Patientenverfügung erfüllt den Zweck, im Fall der Einwilligungsunfähigkeit des Patienten den Arzt anzuweisen, medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen. Sie enthält Willenserklärungen des betroffenen Menschen, ob, wann, unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise er eine medizinische Untersuchung oder Behandlung wünscht. Denn Ärzte dürfen nicht gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen von Patienten handeln.
Eine Patientenverfügung bindet als verbindliche Willenserklärung den Arzt, Pfleger und den evtl. bestellten Betreuer. Auch Angehörige und Ehegatten werden durch sie gebunden. Deren Willensäußerungen werden nur dann herangezogen, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu erforschen, wenn der wirkliche Wille nicht (z. B. durch eine Patientenverfügung) feststeht. Die Patientenverfügungist prinzipiell nicht an eine bestimmte Form gebunden, allerdings erleichtert die schriftliche Form ihre Beweisführung. Sie kann jederzeit vom Verfasser wiederum formfrei geändert oder aufgehoben werden. Die große Koalition plant, die Patientenverfügung gesetzlich zu regeln.
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