Medizinproduktegesetz
In der Gesundheitswirtschaft:
law governing medical products
Regelt den Verkehr mit Medizinprodukten, insbesondere die Herstellung, das Inverkehrbringen und Betreiben. Ziel ist, die Sicherheit, Eignung und Leistungsfähigkeit der Produkte sowie den Schutz vor allem der Patienten und Anwender zu gewährleisten. Anstelle eines Zulassungsverfahrens sieht das MPG eine Zertifizierung der Produkte mit dem CE-Kennzeichen vor. Für die Bewertung der Sicherheit der Produkte ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig, ab 1. Juli 2007 übernimmt diese Funktion die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA).
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