Hausarztmodell
In der Gesundheitswirtschaft:
Um die Lotsen-Tätigkeit der Hausärzte im deutschen Versorgungssystem zu fördern, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) Vorschriften zur „hausarztzentrierten Versorgung“ erlassen, die häufig auch mit dem Begriff Hausarztmodell bezeichnet wird. Danach sollen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten hausarztzentrierte Versorgungsmöglichkeiten anbieten und dazu mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung abschließen.
Der Beitritt zu solchen Hausarzt-Verträgen ist für die Hausärzte freiwillig. Das gleiche gilt für die Teilnahme der Versicherten an hausarztzentrierten Versorgungsangeboten. Wenn ein Versicherter sich dazu entschließt, muss er sich gegenüber seiner Krankenkasse schriftlich verpflichten, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung des von ihm gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Konkret bedeutet dies also eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten in solchen Hausarztmodellen, denn er kann dann Fachärzte nicht mehr direkt aufsuchen. Der Versicherte ist nach den gesetzlichen Bestimmungen an diese Verpflichtung und an die Wahl seines Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden.
Hausärzte müssen sich in Hausarzt-Verträgen meist auch weiteren vertraglichen Bedingungen unterwerfen, die Einschränkungen für den Bereich der veranlassten Leistungen bedeuten. Häufig betroffen ist etwa die Verschreibung von Arzneimitteln: Hier gibt es Hausarztverträge, die einerseits einen bestimmten Anteil an Generika im Verordnungsvolumen als Zielgrößen festlegen und andererseits die Versorgung der Patienten mit generischen Arzneimitteln auf bestimmte Lieferanten beschränkt, die ihrerseits wiederum Liefer- bzw. Rabattverträge mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.
Der Beitritt von Versicherten zu solchen Hausarztverträgen wird unter anderem dadurch gefördert, dass die Versicherten, die sich in ein solches Hausarzt-System einschreiben, einen besonderen Bonus von ihrer Krankenkasse erhalten, beispielsweise reduzierte Zuzahlungen in der Apotheke, Wegfall der Praxisgebühr oder niedrigere Versicherungsbeiträge.
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