Überweisung
Die Überweisung ist die simpelste Methode des Zahlungsverkehrs. Bei der Überweisung handelt es sich um den Auftrag eines Kunden an sein Kreditinstitut, einen bestimmten Betrag Buchgeld von seinem Konto auf ein anderes Konto zu übertragen. Das andere Konto kann sich sowohl beim eigenen als auch bei einem anderen Kreditinstitut befinden.
Für den Zahlungsverkehr mit Überweisungen wird in der Regel ein Girokonto benutzt. Um eine Überweisung auszulösen und um den Zahlungsverkehr rationell abwickeln zu können, werden Formulare benutzt. Diese Formulare füllt der Kunde aus und übergibt sie an seine Bank. Das kann am Schalter geschehen, per Posteinwurf oder vielfach auch schon an einem Terminal.
Es gibt verschiedene Formen von Überweisungen, die aber am Grundprinzip nichts ändern. Neben der Einzelüberweisung gibt es auch die Möglichkeit von Sammelüberweisungen für Kunden, die regelmäßig sehr viele Überweisungen in Auftrag geben. Wer ständig wiederkehrende Zahlungen an einen oder mehrere Empfänger zu leisten hat, kann einen Dauerauftrag einrichten: Bei dieser Dauerüberweisung wird zu einem festgesetzten Termin der fällige Betrag dem Empfangerkonto übertragen. Der Dauerauftrag wird manchmal mit dem Abbuchungsverfahren verwechselt, hat aber damit nichts zu tun. Das Abbuchungsverfahren ist ein Lastschriftverfahren (Lastschrift), das heißt, nicht der Kontoinhaber löst den Zahlungsverkehr aus, sondern der Zahlungsempfänger.
Natürlich sind auch grenzüberschreitende Überweisungen möglich. Hierfür gilt seit dem 14. August 1999 ein Überweisungsgesetz mit neuen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (derzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich) sowie innerhalb der EWR-Staaten (derzeit Liechtenstein, Norwegen und Island). Das neue Überweisungsgesetz ist auch ein Reflex auf europäische Normen des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs, wobei man allerdings sagen muß, daß solche Überweisungen von etlichen Banken mangelhaft und viel zu teuer abgewickelt werden. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen stellen Banken die Kosten einer Überweisung sowohl dem Absender als auch dem Empfänger in Rechnung, obwohl eigentlich nur der Absender zur Kasse gebeten werden darf. Teilweise werden bis zu 25 Prozent des Überweisungsbetrages zusätzlich als Gebühr erhoben. Damit nicht genug, dauern die Überweisungen über die europäischen Grenzen hinweg viel zu lange. Wegen des Problems der Doppelbelastung mit Gebühren (bei Absender und Empfänger) sowie wegen der häufigen Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsfristen durch die Banken haben sich Überweisungen gerade bei Kleinbeträgen als wenig effektiv erwiesen. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher das Bezahlen mit Kreditkarte oder das Versenden von Bargeld oder eines Eurocheque als Wertbrief International, was allemal billiger kommt.
Internationale Überweisungen über einen Schwellenbetrag von derzeit 5.000 D-Mark hinaus sind nach §§ 55ff. der Außen wirtschafte Verordnung (AWV) meldepflichtig.
Häufig gebrauchte Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, bei dem aufgrund eines Auftrags eines Bankkunden von dessen Konto ein bestimmter Giralgeldbetrag auf das Konto eines anderen Kunden bei der gleichen oder einer anderen Bank übertragen wird.
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