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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Überweisungsabteilung

Auch: Giroabteilung. Bankabteilung, die für die Durchführung des Überweisungsverkehrs - Fernüberweisungen, i. d. R. nicht auch Hausüberweisungen - der Bank zuständig ist. Da die Abwicklung der massenhaft anfallenden bargeldlosen Zahlungsvorgänge heute in hohem Masse unter Einsatz der Elektronik und der Onlinedurchführung rationalisiert ist, ist die Bedeutung der Abteilung, soweit es sie als solche noch gibt, stark gesunken.



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Weitere Begriffe : Versicherungs-Zweckgesellschaft | Prüfungsanordnung bei Banken (Instituten) | Normalverteilung, logarithmische
 
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