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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Generika

Als Generika werden Arzneimittel bezeichnet, die Nachahmungen von Medikamenten sind, die bereits unter einem Markennamen auf dem Markt sind. Es handelt sich um wirkstoffgleiche und entsprechend wirkende Kopien des Originals. Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie können allerdings variieren. Generikahersteller profitieren von dem Erkenntnisgewinn seit der Entwicklung des Altpräparats. Forschungs- und Entwicklungskosten entfallen. Generika sind daher normalerweise preisgünstiger als das Originalpräparat.

Nach Angaben des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) haben Generika einen Anteil von rund 50 Prozent an den Medikamentenausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen. Um sich vor preiswerteren Kopien zu schützen, können sich Pharmaunternehmen in Deutschland einen neu entwickelten Arzneimittelwirkstoff für die Dauer von 20 Jahren patentieren lassen. In dieser Zeit hat das Unternehmen ein Monopol: Die Herstellung und der Verkauf von Nachahmerpräparaten ist anderen Unternehmen während dieses Zeitraums nicht gestattet. Weil die Patente oft schon Jahre vor der Vermarktungsreife von Medikamenten erteilt werden, ist in ein neues Medikament in der Praxis für die Dauer von etwa zehn bis zwölf Jahren nach der Markteinführung vor Nachahmung geschützt.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen seit dem 1. Juli nämlich keine Zuzahlung mehr leisten, wenn der Arzt ihnen ein, im Vergleich zu anderen gleichwertigen Arzneien, besonders günstiges (Generika-) Medikament verschreibt. Genauer gesagt: Die Zuzahlung fällt für alle verschreibungspflichtigen Medikamente weg, deren Preis 30 Prozent unter dem von den Krankenkassen bezahlten Festpreis liegt. Seit Februar 2002 gilt die Aut-idem-Regelung, nach der Ärzte den gesetzlich Versicherten das preisgünstigste Medikament mit dem benötigten Wirkstoff verschreiben müssen.



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