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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Krankenzusatzversicherung

Wer sich privat krankenversichern will, hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist jede Form der Absicherung möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch ein private Krankenzusatzversicherungen aufstocken. So kann auch der gesetzlich Versicherte zum Beispiel im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen.

Die private Krankenzusatzversicherung schließt die Deckungslücken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Beispielsweise ist kann die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus enthalten sein, die die GKV nicht abdeckt. Ergänzungstarife für Zahnersatz werden von der privaten Krankenzusatzversicherung ebenfalls angeboten. Lücken im Versicherungsschutz der GKV führen dazu, dass bestimmte Ergänzungen vermehrt nachgefragt werden. Am leichtesten kann man sich im Internet über Angebot und Preise informieren.

Dies gilt besonders für die Auslandsreise-Krankenversicherung sowohl bei Urlaubsreisen als auch bei berufsbedingten Auslandsaufenthalten, denn es besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV bei Erkrankungen außerhalb der Europäischen Union und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen. Die gängigsten Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für gesetzlich Versicherte werden nachfolgend aufgezeigt.

Krankenhauszusatzversicherung

Sie übernimmt die Kosten für privatärztliche Behandlungen und eine bessere Unterbringung bei Krankenhausaufenthalten. Der einheitliche Pflegesatz für alle GKV-Patienten umfasst standartgemäß die Pflege, Mahlzeiten und Unterbringung im Mehrbettzimmer. Für die Nutzung von Ein- oder Zweibettzimmern, zum Beispiel mit Dusche, Fernseher und Telefon, berechnen die Krankenhäuser vom Patienten zu tragende Zuschläge. Diese Annehmlichkeiten lassen sich über die private Krankenversicherung finanzieren. Bei stationärer Behandlung können Sie den Chefarzt als Spezialisten Ihres Vertrauens frei wählen (und dann ebenfalls ohne zusätzliche Kosten).

Zusatzversicherung für ambulante Behandlung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden auch im Bereich der ambulanten ärztlichen Behandlung wiederholt durch Gesundheitsreformen auf ein merklich reduziertes Maß gesenkt. Das bedeutet für gesetzlich Versicherte spürbare Eigenbeteiligungen bei Brillen und Kontaktlinsen, Zahnersatz, Heilmitteln und Krankenhausaufenthalten. Auch für Auslandsreisende wurde der Versicherungsschutz eingeschränkt. Durch eine ambulante Zusatzversicherung lassen sich diese Leistungslücken gezielt schließen. Dabei werden oft Versicherungspakete angeboten, die neben Leistungen bei Zahnersatz auch Leistungen etwa für Sehhilfen, Krankenhauszuzahlungen und einen Auslandsversicherungsschutz umfassen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Für jeden Tag, den sich der Zusatzversicherte im Krankenhaus aufhalten muss, wird der bei Vertragsabschluss vereinbarte Geldbetrag ohne Kostennachweis und steuerfrei überwiesen. Zusätzliche Kosten, die durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstehen, sind so abgedeckt - zum Beispiel ein Stellvertreter im Betrieb oder eine Hilfskraft als Ersatz für die abwesende Hausfrau. Selbst wenn es medizinisch nicht notwendig ist, kann eine Mutter bei ihrem Kind im Krankenhaus wohnen und aus der Krankenhaustagegeldversicherung des Kindes die Kosten decken. Achtung: Der Gesetzgeber verbietet in diesen Fällen allerdings eine "Überversicherung", denn niemand darf an seiner Krankheit verdienen. Das heißt, es darf kein so hoher Versicherungsabschluss getätigt werden, dass ein Arbeitnehmer durch eine solche Zusatzversicherung im Krankheitsfall mehr als sein Nettoeinkommen als Hilfe erhält!

Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung decken nicht alle Kosten, die bei einer häuslichen Pflege oder in Heimen anfallen. Wer im Fall der Pflege nicht auf seine Rente oder sogar das eigene Vermögen zurückgreifen will, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Dabei kann zwischen zwei Formen gewählt werden: der Pflegetagegeld- und der Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird im Fall der Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld gezahlt. Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben.



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