Sozialversicherungsabkommen
In der Gesundheitswirtschaft:
social insurance security agreements
sind zwischenstaatliche Verträge, insbesondere in den Feldern gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung mit dem Ziel, Sozialversicherungsleistungen deutscher Staatsbürger im Ausland und ausländischer Staatsbürger in Deutschland zu koordinieren. Sie sollen die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen wechselseitig garantieren (Prinzip der Gegenseitigkeit).
Die Abkommen gewährleisten z.B. die Krankenbehandlung deutscher Staatsbürger im Ausland. Zuständig für die Auslandsbeziehungen der Krankenkassen ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
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