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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Pflegezusatzversicherung

Die Pflegepflichtversicherung deckt oftmals nicht alle Kosten, die im Pflegefall entstehen. Die verbleibenden Kosten können mit einer privaten Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Es gibt meist zwei Formen, die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird im Fall der Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld bezahlt. Die Pflegekostenversicherung übernimmt Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben.

Pflegebedürftigkeit / gesetzliche Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko, es kann jederzeit jeden treffen. Im Falle der Pflegebedürftigkeit ist der Bürger auf Hilfe und Unterstützung durch die Familie oder andere Pflegepersonen angewiesen. Jede Krankheit oder Behinderung - gleich ob körperlicher, geistiger oder seelischer Art - kann zur Pflegebedürftigkeit führen, unabhängig davon, ob sie schon von Geburt an bestanden hat oder später eingetreten ist. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit wurde daher 1995 die Gesetzliche (Pflicht-)Pflegeversicherung als Ergänzung zur Krankenversicherung eingeführt.

Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Mit dem seit 1995 existierenden Pflegeversicherungsgesetz wurde eine soziale Grundversorgung für ambulante und seit 1996 auch für stationäre Pflege sicher gestellt. Eine Vollversorgung des Pflegebedürftigen sollte hiermit jedoch weder angestrebt noch erreicht werden. Dazu ist das gesetzliche Versicherungssystem überfordert. Es entsteht ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente vergleichbar mit der "Versorgungslücke" eine Pflegelücke", d.h. nicht alle Leistungen, denen ein Pflegebedürftiger bedarf, werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen. Ähnlich wie bei der Rente gibt es deshalb auch hier die Möglichkeit einer privaten Vorsorge, in diesem Fall einer zusätzlichen freiwilligen Versicherung, gleichgültig, ob man gesetzlich oder privat pflegeversichert ist.

Pflegekostenversicherung

Die private Pflegekostenversicherung sieht die Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall vor - allerdings in der Regel nicht in voller Höhe, in der sie entstanden sind. Das Urteil des Arztes und die Höhe der Rechnungen der Pflegepersonen sind entscheidend.

Die Pflegekostenversicherung zahlt

  • bei ambulanter Pflege durch ausgebildete Krankenpfleger, Schwestern oder Altenpfleger bestimmte Hilfsmittel (z.b. einen Krankenfahrstuhl) ganz oder teilweise.
  • bei teilstationärer Pflege in einem Tagespflegeheim, einer Nachtklinik oder einer Werkstatt für Behinderte die erforderlichen Pflegezuschläge und die Transportkosten mit Spezialfahrzeugen zu diesen Einrichtungen.
  • bei stationärer Pflege in einem konzessionierten oder öffentlichen Pflegeheim oder einer Pflegeabteilung die Pflegekosten und den Transport.

Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung werden in keinem Fall bezahlt. Die entstandenen Kosten werden zu höchstens 80 Prozent ersetzt oder es gibt Höchstbeträge pro Kalenderjahr.

Die Wartezeiten betragen vom Abschluss des Vertrages bis zur Leistungspflicht meist drei Jahre. Außerdem gibt es nach Eintritt des Pflegefalls eine Karenzzeit von drei Monaten bis zur ersten Zahlung und der Beitrag muss auch nach Eintritt des Pflegefalles weitergezahlt werden. Auch für Kinder können schon Pflegeversicherungen abgeschlossen werden.

Pflegetagegeldversicherung

Nur bei völliger Pflegebedürftigkeit wird in vollem Umfang gezahlt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dem Umfang der täglich erforderlichen Hilfestellungen, wie:

  • An- und Auskleiden
  • Waschen und Kämmen
  • Unterstützung beim Essen und Trinken usw.

Alle diese Verrichtungen werden mit je einem Punkt bewertet und die Anzahl der Punkte entscheidet über die Eingruppierung in eine von vier möglichen Pflegestufen. Erst in Pflegestufe vier wird das vertraglich festgelegte Tagegeld voll bezahlt, in den Stufen darunter nur prozentual. Unterschieden wird, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause geleistet wird, und ob Angehörige tätig werden oder ausgebildetes Fachpersonal.

Besteht bereits Pflegebedürftigkeit, kann die Tagegeldversicherung nicht mehr abgeschlossen werden. Die Wartezeiten ab Vertragsabschluss betragen drei "gesunde" Jahre. Ausnahme: Die Pflegebedürftigkeit entsteht durch einen Unfall, dann entfällt diese Wartezeit. Es gibt außerdem noch eine dreimonatige Karenzzeit nach Eintritt des Pflegefalles, erst danach beginnt der Anspruch auf Tagegeldzahlung. Die Pflegebedürftigkeit muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, und dieses Attest ist in gewissen Zeitabständen zu wiederholen.



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