Pflegeversicherungsreform
In der Gesundheitswirtschaft:
nursing care insurance reformDie Herzog-Kommission und die Rürup-Kommission hatten bereits 2003 vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Vorschläge zur Reform der deutschen Sozialversicherung erarbeitet. Im Bereich der Pflegeversicherung wurde u.a. seitens der Herzog-Kommission eine schrittweise Umstellung des Umlageverfahrens in ein Kapitaldeckungsverfahren vorgeschlagen. Die Rürup-Kommission plädierte für eine veränderte Mittelverwendung des 1,7-prozentigen Beitragssatzes. 1,2 Prozent sollten weiterhin für laufende Ausgaben verwendet, 0,5 Prozent zweckgebunden für das eigene Pflegerisiko im Alter angespart werden.
Zwischenzeitlich wurde zum 1. Januar 2005 für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung ein Beitragszuschlag von 0,25 Prozent eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich gefordert, eine Regelung zu treffen, die die Kindererziehungsleistung in der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung berücksichtigt. Der Koalitionsvertrag vom November 2005 sah die Vorlage eines Gesetzesentwurfs für die Pflegereform bis zum Sommer 2006 vor. Diese Reform wurde allerdings bis zum Abschluss der Gesundheitsreform zurückgestellt.
Der Reformbedarf in der Pflegeversicherung betrifft die Leistungs- und Finanzierungsebene. So wurden die Leistungen der Pflegeversicherung seit ihrem Inkrafttreten 1995 nicht mehr dynamisiert. Um den Trend zur Heimunterbringung zu stoppen, sollen die Entgelte für stationäre Leistungen gesenkt und für die ambulante Pflege angehoben werden. Darüber hinaus wird eine Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit gefordert. Zurzeit ist er an die Verrichtungen des täglichen Lebens, z.B. im Bereich der Körperpflege oder Ernährung, geknüpft. Psychische und soziale Aspekte – beispielsweise Kommunikation und soziale Betreuung – bleiben unberücksichtigt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu ein Modellvorhaben zur Entwicklung eines neuen Pflegebegriffs ins Leben gerufen.
Angesichts der demografischen Entwicklung besteht auch Handlungsbedarf auf der Finanzierungsseite. Hier klaffen die Positionen weit auseinander. Die Union will eine Kapitalreserve aufbauen. Zusätzlich zum Pflegebeitrag soll ein Pauschalbeitrag entrichtet werden. Die Sozialdemokraten lehnen die Demografiereserve nicht ab, verlangen aber einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Strittig ist auch der geplante Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Ein Gesetzentwurf ist für den Herbst 2007 geplant. Die Pflegereform soll dann zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
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