Umlageverfahren
In Deutschland werden die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Personen nach dem Umlageverfahren finanziert. Dabei zahlen gegenwärtige Berufstätige die Renten der heutigen Rentner. Als Generationenvertrag bezeichnet man die Erwartung, dass die künftigen Erwerbstätigen auch die Renten für die heutigen Beitragszahler finanzieren. Ein Problem des Umlageverfahrens besteht dann, wenn die Relation zwischen gegenwärtigen Rentnern und aktuellen Beitragszahlern (z.B. aufgrund von Geburtenrückgängen) nicht ausgewogen ist. Eine Alternative zu diesem System stellt das Kapitaldeckungsverfahren dar.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|