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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist ein ungeschriebener Vertrag. Vertragspartner sind die arbeitende(n), beitragszahlende(n) Generation(en) und die rentenberechtigte Generation. Die arbeitende Generation zahlt mit ihren Beiträgen die Renten und hofft, daß die nachfolgende Generation die gleiche Vertragsverpflichtung übernimmt, (Rente)



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