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GenerationenvertragDer Generationenvertrag ist ein ungeschriebener Vertrag. Vertragspartner sind die arbeitende(n), beitragszahlende(n) Generation(en) und die rentenberechtigte Generation. Die arbeitende Generation zahlt mit ihren Beiträgen die Renten und hofft, daß die nachfolgende Generation die gleiche Vertragsverpflichtung übernimmt, (Rente)
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Weitere Begriffe : Verträge im elektronischen Zahlungsverkehr | Euro 1 | Körperschaftskredit | ||||||||||||||||||||||||||||
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