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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Generationenvertrag / Rentenversicherung

Das Grundprinzip der deutschen Rentenversicherung: Die jeweils arbeitende, aktive Generation sorgt für den Lebensunterhalt der Älteren. Statt das Kapital für den Lebensunterhalt im Rentenalter durch Ansparen zu sammeln, wird die soziale Alterssicherung in Deutschland durch ein Umlageverfahren finanziert.

Erst sorgen die Eltern für den Lebensunterhalt der Kinder; später haben die Kinder die Pflicht, für ein ausreichendes Auskommen der Alten zu sorgen. Dieses uralte Prinzip der gegenseitigen Fürsorge der Generationen ist auch heute noch gültig. Allerdings ist es nicht mehr die Familie, die dafür die Garantie übernimmt, sondern der Staat. Er hat den Generationenvertrag auf eine so breite Basis gestellt, dass auch diejenigen im Rahmen des Systems der sozialen Sicherheit davon profitieren, die keine Kinder haben, aber während ihres eigenen Arbeitslebens durch ihre Beiträge zur Finanzierung der Rentenversicherung - als der wichtigsten Säule der Alterssicherung - beigetragen haben.

Bei der modernen Form der sozialen Vorsorge für das Alter werden die späteren Ruhestandsbezüge nämlich nicht im Laufe des Arbeitslebens angespart und später aus dem so gebildeten Kapital und seinen Erträgen finanziert. Es handelt sich vielmehr um ein Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (die beide zu gleichen Teilen zur Finanzierung der Rentenversicherung herangezogen werden) und die Zuschüsse des Staates aus Steuermitteln von den Trägern der Rentenversicherung nicht langfristig angelegt werden, sondern mit der Ausnahme einer gewissen Rücklage unmittelbar wieder an die Bezieher von Altersrenten ausbezahlt werden. Der "Generationenvertrag" in seiner heutigen Form bedeutet also, dass die jeweils (abhängig) arbeitende Gruppe der Bevölkerung für den Unterhalt derjenigen aufkommt, die aus Gesundheits- oder Altersgründen dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.

Nur auf der Basis dieses - bei der Einführung der Arbeiterrentenversicherung noch nicht geltende Umlageverfahrens war es möglich, 1957 die "dynamische Rente" zu verwirklichen. Erst dieses Prinzip erlaubt es, die Rentner an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben zu lassen. Dadurch kommt auch die ältere Generation in den Genuss zunehmenden Wohlstandes und kann zugleich gegen die Folgen der Inflation oder der Zerstörung der angesparten Werte durch eine schwere Wirtschaftskrise und kriegerische Ereignisse besser abgesichert werden. Die Beitragszahler, die diesen auch im Alter noch steigenden Lebensstandard finanzieren, können sich darauf verlassen, dass die nachrückende Generation später ihren Lebensabend in gleicher Form sichert.



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