Behinderung
In der Gesundheitswirtschaft:
Einschränkungen bzw. Schädigung der oder Fehlen von körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen, Fertigkeiten bzw. Fähigkeiten.
Die Definition von Behinderung im sozialrechtlichen Sinne ist unter dem Stichwort Behindertenpflege zu finden.
International wird die 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte Fassung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) als länder- und fachübergreifende einheitliche Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person genutzt. Weitere Informationen zur ICF finden sich im Internet-Auftritt des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) unter http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ICF/index.html.
In der Gesundheitswirtschaft: impediment, disability
Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Rechte der Behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen wie z.Behinderung Ansprüche auf Rehabilitation, Wiedereingliederung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind seit dem 1. Juli 2001 im Sozialgesetzbuch IX zusammengefasst.
§ 2 SGB IX
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