Leistungen zur Teilhabe
In der Gesundheitswirtschaft:
Der Begriff der Leistungen zur Teilhabe ist mit der Einführung des SGB IX kodifiziert worden. Leistungen zur Teilhabe umfassen notwendige Sozialleistungen, u.a. um Behinderungen abzuwenden, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern.
Im Einzelnen versteht man darunter u.a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Beispiel: ärztliche Behandlung), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vorher berufsfördernde Rehabilitation, Beispiel: berufliche Ausbildung) und unterhaltssichernde Leistungen (Beispiele: Krankengeld, Verletztengeld).
Diese Leistungen werden von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht, z.B. medizinische Rehabilitation u.a. von Krankenkassen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben u.a. von Berufsgenossenschaften.
Mit der Errichtung von gemeinsamen Servicestellen, die organisatorisch zwar bei einem Rehabilitationsträger angesiedelt sind, wurde das trägerübergreifende Beratungsangebot verbessert. Falls erforderlich, koordinieren sie auch die Leistungen, sofern verschiedene Träger beteiligt sind.
§§ 4 ff. SGB IX
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation
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