Leistungen, versicherungsfremde
In der Gesundheitswirtschaft:
Leistungen, die im allgemeinen Interesse des Staats liegen, aber von der Sozialversicherung getragen und nicht oder nur teilweise durch staatliche Ausgleichszahlungen finanziert werden. Schätzungen zufolge könnten die lohnbezogenen Beitragssätze in der Sozialversicherung deutlich niedriger sein, wenn die Beiträge vollständig sozialversicherungsbezogen verwendet würden.
Versicherungsfremde Leistungen sind zum Beispiel:
• in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Mutterschaftsgeld, Sterbegeld, beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehegatten
• in der Rentenversicherung:
Anrechnungszeiten für Ausbildung, Kriegsfolgelasten, Kindererziehungszeiten, rentenrechtliche Absicherung der Arbeitslosigkeit, von der Rentenversicherung gezahlte Auffüllbeträge sowie Renten- und Übergangszuschläge zu Renten in den neuen Bundesländern
• in der Arbeitslosenversicherung:
die Finanzierung aktiver Arbeitsmarktpolitik aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs
• in der gesetzlichen Unfallversicherung:
Versicherungsschutz bei Wegeunfällen, Unfallschutz in der Mittagspause.
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