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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen sind für gut verdienende Angestellte und Selbständige eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bieten den Versicherten in der Regel umfangreichere Leistungen zu niedigeren Beiträgen, bieten aber nicht den Schutz einer Solidaritätsgemeinschaft wie die gesetzliche Krankenversicherung. Da die Wechselmöglichkeiten von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gesetzlich stark eingeschränkt sind, gilt die Wahl einer privaten Krankenversicherung als Entscheidung fürs Leben.

Getragen wird die private Krankenversicherung (PKV) von Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Versichert werden alle Personen, die nicht pflichtversichert sind, das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, Beamte und Selbständige sowie unter bestimmten Voraussetzungen Studenten, Rentner und andere nichterwerbstätige Personen. Darüber hinaus kann jeder gesetzlich Versicherte private Zusatzversicherungen abschließen, um sich bessere Leistungen oder Krankenversicherungsschutz im Ausland zu sichern.

Normalerweise tritt die PKV jedoch als private Vollversicherung an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und schließt den Auslandskrankenschutz in allen Ländern mit ein. Versichert werden können dann die Krankheitskosten für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, Kurkosten sowie Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld. Vergleichen sollte man vor allem Leistungen für Kuren, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel, Naturheilkunde, Zahnersatz. Für jede dieser Leistungsgruppen gibt es jeweils eigene Tarife, hinzu kommen Kombitarife und Paketangebote.

Der Beitrag bemisst sich nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen, sondern nach dem individuellen Krankheitsrisiko, das heißt nach Geschlecht, Eintrittsalter und den bisherigen Erkrankungen, für die Risikozuschläge erhoben werden können. Alte zahlen mehr als Junge, Frauen mehr als Männer und Kranke mehr als Gesunde. Um das jeweilige Krankheitsrisiko möglichst genau zu ermitteln, müssen bei Vertragsabschluss umfangreiche Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Beiden Krankenversicherungstypen gemeinsam ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte der Beiträge tragen.

Grundsätzlich gilt in der PKV das Kostenerstattungsprinzip, das heißt, die Versicherung erstattet dem Versicherten die entstandenen Kosten. In der Praxis muss jedoch kaum ein Versicherter größere Beträge vorstrecken, bis er dann das Geld von seiner Versicherung erhält, denn zum einen zahlen die Versicherungen bei Krankenhauskosten meist direkt an das Krankenhaus und zum anderen muss der Versicherte die Arztrechnung erst dann begleichen, wenn er den Erstattungsbeitrag bereits von seiner Versicherung erhalten hat.

Anders als in der GKV kommt in der PKV das Versicherungsverhältnis und damit der Versicherungsschutz nicht per Gesetz zustande, sondern muss zivilrechtlich vereinbart werden. Bei Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen sind daher nicht wie bei der GKV die Sozialgerichte, sondern Zivilgerichte zuständig. Für den Versicherten bedeutet dies im Falle von Auseinandersetzungen höhere Kosten. In der ersten Zeit nach Vertragsabschluss gelten in der PKV zudem einige Besonderheiten.



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