Krankenversicherungsschutz
In der Gesundheitswirtschaft:
Der durch eine Krankenversicherung gewährleistete Schutz und der Umfang dieses Schutzes für die Versicherten. Dabei kann der Umfang des durch die Krankenversicherung abgedeckten Schutzes rechtlich vorgegeben sein wie weitgehend in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder durch einen Vertrag zwischen Versichertem und Versicherung bestimmt werden, wie dies der Normalfall in der Privaten Krankenversicherung ist. Der Umfang des gewährleisteten Versicherungsschutzes begrenzt andererseits auch die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens.
Synonym wird auch vom Leistungsumfang der Krankenversicherung gesprochen.
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