Ärztliche Behandlung
In der Gesundheitswirtschaft:
medical treatment
umfasst alle Tätigkeiten des Arztes und von ihm angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln ärztlicher Kunst ausreichend und zweckmäßig sind. Dazu gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die vom Arzt angeordnet und zu verantworten ist. Der Anspruch auf ärztliche Behandlung ergibt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus dem Leistungskatalog, in der privaten Krankenversicherung aus dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist vor der ersten Behandlung im Quartal bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten die Praxisgebühr als eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro durch den Versicherten zu leisten.
§ 28 Abs. 1 SGB V
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