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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

In der Gesundheitswirtschaft: Abkürzung KAiG. Früheres Spitzengremium der an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Beteiligten. Wurde 1977 im Rahmen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes eingeführt. Der KAiG war der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen zugeordnet, der mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) in Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen umbenannt wurde. Die KAiG wurde gleichzeitig offiziell abgeschafft, indem die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gestrichen wurden. Aufgabe der KAiG war es, medizinische und wirtschaftliche Orientierungsdaten sowie Vorschläge zur Rationalisierung, Erhöhung der Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen zu entwickeln und diese miteinander abzustimmen. Dazu hatte die KaiG einmal jährlich bis zum 31. März Empfehlungen abzugeben, die insbesondere die angemessene Veränderung der Gesamtvergütung und der Arzneimittelhöchstbeträge betrafen. Tatsächlich hörte die KaiG bereits im Jahre 1992 auf zu existieren. Nach dem Beginn der Arbeiten am Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) berief der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer die KAiG nicht mehr ein, obwohl ihre Existenz und ihre Aufgaben nach wie vor gesetzlich verankert waren. Auch die nachfolgenden Bundesgesundheitsminister beriefen die KAiG nicht mehr ein. Hinter dieser Verfahrensweise stand die Überzeugung, dass es nicht mehr länger möglich war, den an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Beteiligten selbst die Aufgabe zu übertragen, sich auf Steigerungsraten der GKV-Ausgaben insgesamt und in den einzelnen Sektoren zu einigen. An die Stelle der Empfehlungen der KAiG traten mit dem GSG sektorale Budgets und das Prinzip der Festlegung von maximalen Steigerungsraten dieser Budgets gemäß den Steigerungsraten der beitragspflichtigen Einkommen durch das Bundesgesundheitsministerium.



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