Überversorgung, (zahn)ärztliche
In der Gesundheitswirtschaft:
surplus, overservicing
ist ein Begriff aus der (zahn)ärztlichen Bedarfsplanung: Überversorgung liegt vor, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um zehn Prozent überschritten wird. Der bedarfsgerechte Versorgungsgrad wird durch Arzt-Einwohner-Verhältniszahlen ermittelt. Sofern Überversorgung vorliegt, müssen für den betroffenen Planungsbereich Zulassungsbeschränkungen erlassen werden, um den weiteren Anstieg der Arztzahlen zu verhindern. Mit der Vergütungsreform des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sollen ab dem 1. Januar 2009 über die Euro-Gebührenordnungen in überversorgten Gebieten deutlich niedrigere Preise für ärztliche Leistungen gelten; durch diese Preisanreize soll das Niederlassungsverhalten der Ärzte gesteuert werden.
§§ 87, 101, 103 SGB V
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|