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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Überversorgung, (zahn)ärztliche

In der Gesundheitswirtschaft: surplus, overservicing ist ein Begriff aus der (zahn)ärztlichen Bedarfsplanung: Überversorgung liegt vor, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um zehn Prozent überschritten wird. Der bedarfsgerechte Versorgungsgrad wird durch Arzt-Einwohner-Verhältniszahlen ermittelt. Sofern Überversorgung vorliegt, müssen für den betroffenen Planungsbereich Zulassungsbeschränkungen erlassen werden, um den weiteren Anstieg der Arztzahlen zu verhindern. Mit der Vergütungsreform des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sollen ab dem 1. Januar 2009 über die Euro-Gebührenordnungen in überversorgten Gebieten deutlich niedrigere Preise für ärztliche Leistungen gelten; durch diese Preisanreize soll das Niederlassungsverhalten der Ärzte gesteuert werden. §§ 87, 101, 103 SGB V



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